Selbst wenn ein Sterbefall nach langer und schwerer Krankheit trifft, wissen doch die wenigsten Familien, was nun zu tun ist. Wir helfen. Tritt der Todesfall zu Hause ein, muss ein Arzt gerufen werden. Entweder informieren Sie den Hausarzt oder rufen den ärztlichen Notdienst unter: 116 117
Dieser stellt dann die Todesbescheinigung aus. Tritt der Tod in einem Krankenhaus, Hospiz oder Seniorenheim ein, werden diese Telefonate im Regelfall durch dort Beschäftigte übernommen.
Im Anschluss an die Feststellung des Todes informieren Sie uns.
Sie erreichen Bestattungen Sieben-Diekers rund um die Uhr unter: 02181 - 33 03
Gültiger Personalausweis der verstorbenen Person
Bei Eheleuten die Heiratsurkunde oder der Auszug aus dem Familienbuch
Bei Verwitweten zusätzlich die Sterbeurkunde des Partners
Bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil
Bei Ledigen die Geburtsurkunde
elektronische Gesundheitskarte der Krankenversicherung
Rentenversicherungsnachweis/e
Persönliche Versicherungsnachweise von
Sterbegeld-/Lebensversicherung (nach Möglichkeit mit Originalpolice)
Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder weitere Versicherungen
Falls vorhanden: Graburkunde
Falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag