Verfügungen

Es gibt Fragen, denen wir uns nicht gerne stellen. Die nach unserem Lebensende gehört dazu. Aber es lohnt sich dennoch, einige Gedanken zu investieren. Beispielsweise welche therapeutischen Maßnahmen Sie im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls in Anspruch nehmen wollen, können nur Sie eindeutig entscheiden.

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht, die eine oder mehrere Personen ihres Vertrauens bevollmächtigt – wenn Sie selbst nicht oder auch nur vorübergehend in der Lage sind, Vermögens-, Behörden-, persönliche und medizinische Angelegenheiten zu regeln. Sie macht den Bevollmächtigten sofort handlungsfähig – was insbesondere im Notfall notwendig sein kann.

Betreuungs­verfügung

Die Betreuungsverfügung, die festlegt, wer im Falle dieser Bedürftigkeit ihr verantwortlicher Betreuer werden soll; eine fremde Person kann ausgeschlossen werden. Anders als mit einer Vorsorgevollmacht wird hiermit die Einschaltung des Gerichts zwar nicht vermieden, es kann aber Einfluss auf die anzuordnende Betreuung genommen werden. Der Betreuer unterliegt gesetzlichen Beschränkungen und der gerichtlichen Überwachung.

Patienten­verfügung

Die Patientenverfügung, mit der Sie erwünschte und unerwünschte medizinische Behandlungen festlegen. Da die Erklärung nur schwer so genau zu formulieren ist, dass sie dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgeben, ist es wichtig, dass die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird, damit der Bevollmächtigte dann in der Lage ist, den niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen.